Den bisherigen Vertrag zuerst lesen

Auf der letzten Rechnung stehen der nächstmögliche Kündigungstermin und die Kündigungsfrist. Bei einem regulären Wechsel übernimmt der neue Lieferant die Kündigung häufig mit einer Vollmacht. Eine Sonderkündigung wird dagegen meist selbst und nachweisbar erklärt.

Die Lieferstelle eindeutig angeben

Marktlokations-ID, Zählernummer, Lieferadresse, bisheriger Lieferant und Kundennummer helfen bei der Zuordnung. Die Kennungen sind nicht austauschbar. Prüfen Sie jede Zahl an ihrer Quelle, bevor Sie den Wechsel beauftragen.

Bestätigung und Stichtag sichern

Der neue Lieferant muss mitteilen, ob und wann die Belieferung beginnt. Lesen Sie am Wechseltermin den Gaszähler ab und übermitteln Sie den Stand an die beteiligten Stellen. Bewahren Sie Foto und Datum zusammen auf.

Eine Suchbestätigung ist noch kein Lieferbeginn. Maßgeblich ist die schriftliche Bestätigung des neuen Lieferanten.

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